Häufige Fragen zur Alleinarbeit
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Alleinarbeit, gesetzliche Anforderungen und geeignete Schutzmassnahmen.
Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person ausserhalb von Ruf- und Sichtweite anderer arbeitet und im Notfall keine sofortige Hilfe verfügbar ist.
Ja, Alleinarbeit ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass Risiken beurteilt und geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden.
Zu den grössten Risiken zählen verzögerte Hilfeleistung, gesundheitliche Notfälle, Unfälle sowie gefährliche Umgebungen wie enge Räume oder Schächte.
Alleinarbeit ist verboten, wenn eine sofortige Rettung erforderlich wäre oder die Risiken nicht ausreichend reduziert werden können.
Typische Massnahmen sind: • Risikoanalyse • Technische Überwachungssysteme • Alarmierungslösungen • Regelmässige Kontrolle der Mitarbeitenden
Eine PNA erkennt Notfälle automatisch oder manuell und sendet einen Alarm an eine definierte Stelle, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.
Gaswarngeräte sind erforderlich, wenn mit gefährlichen Gasen, Sauerstoffmangel oder explosionsfähigen Atmosphären gerechnet werden muss.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Risiken zu beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen umzusetzen.
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