Was ist Alleinarbeit?

Alleinarbeit in der Industrie – Arbeiter arbeitet alleine in Produktionshalle
Typische Alleinarbeitssituation in der Industrie: Eine Person arbeitet ohne direkte Unterstützung in einer Produktionsumgebung.

Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person ausserhalb von Ruf- und Sichtweite anderer Personen arbeitet und im Notfall keine unmittelbare Hilfe verfügbar ist.

Dies betrifft zahlreiche Tätigkeiten in Industrie, Wartung, Bau, Infrastruktur sowie in abgelegenen oder schwer zugänglichen Bereichen.

Alleinarbeit ist mit besonderen Risiken verbunden und unterliegt klaren gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz.

 

Typische Beispiele für Alleinarbeit:

• Wartungsarbeiten in technischen Anlagen  
• Arbeiten in Schächten, Kanälen oder engen Räumen  
• Alleinarbeit in abgelegenen Gebäudeteilen  
• Serviceeinsätze ausserhalb der Betriebszeiten  
• Arbeiten auf Baustellen ohne direkte Aufsicht  

Gefährliche Situationen

Alleinarbeit findet oft in Umgebungen mit erhöhtem Risiko statt. Dazu gehören enge Räume, technische Anlagen oder schlecht zugängliche Bereiche mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.

Keine sofortige Hilfe

Im Notfall ist keine direkte Unterstützung verfügbar. Bereits wenige Minuten können entscheidend sein, um Gesundheit oder Leben zu schützen.

Gesetzliche Verantwortung

Unternehmen sind verpflichtet, Risiken zu beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen umzusetzen. Dies ist in verschiedenen Vorschriften klar geregelt.

Gefährliche Situationen

Alleinarbeit findet oft in Umgebungen mit erhöhtem Risiko statt. Dazu gehören enge Räume, technische Anlagen oder schlecht zugängliche Bereiche mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.

Keine sofortige Hilfe

Im Notfall ist keine direkte Unterstützung verfügbar. Bereits wenige Minuten können entscheidend sein, um Gesundheit oder Leben zu schützen.

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

Alleinarbeit ist nicht grundsätzlich verboten, jedoch streng geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit der Mitarbeitenden jederzeit zu gewährleisten.

Relevante Grundlagen sind unter anderem:

• EKAS-Richtlinien  
• SUVA-Vorgaben  
• Arbeitsgesetz (ArG)  
• Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)  

 

Vor Aufnahme von Alleinarbeit muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und geeignete Schutzmassnahmen definiert werden.

 

Alleinarbeit korrekt beurteilen

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer Situation und zeigen Ihnen, welche Massnahmen notwendig sind, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren.

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